Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39750
VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480 (https://dejure.org/2015,39750)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.08.2015 - B 4 S 15.480 (https://dejure.org/2015,39750)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. August 2015 - B 4 S 15.480 (https://dejure.org/2015,39750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Ehegatten, nach Trennung, fehlende Sicherung, Lebensunterhalt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 10 C 13.881

    Mehrfache Verlängerung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Sicherung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    Weitere Verlängerungen nach § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG setzen aber voraus, dass diese allgemeine Erteilungsvoraussetzung vorliegt (BayVGH, B. v. 17.06.2013 - 10 C 13.881 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    bb) Es liegt auch kein atypischer Ausnahmefall vor, der ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Hinblick auf Art. 8 EMRK oder Art. 6 Abs. 1 GG gebieten würde (vgl. BayVGH, B. v. 17.06.2013 - 10 C 13.881 - juris Rz. 17).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darauf abgestellt, dass der Lebensunterhalt nicht nur auf Grundlage einer punktuellen Betrachtung gesichert erscheinen, sondern unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein muss, die eine unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit positive Prognose zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 4.12 -, juris, Rz. 25; Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 10.12 -, juris, Rz. 13).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird darauf abgestellt, dass der Lebensunterhalt nicht nur auf Grundlage einer punktuellen Betrachtung gesichert erscheinen, sondern unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein muss, die eine unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit positive Prognose zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 10 C 4.12 -, juris, Rz. 25; Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 10.12 -, juris, Rz. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet ein gewichtiges, aber nicht das allein entscheidende Kriterium zur Bestimmung eines vom Regelversagungsgrund abweichenden Ausnahmefalls ist (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 31.08.2009 - 2 M 132/09 - juris Rz. 4).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 10 CS 13.1449

    (Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; fehlende Sicherung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    Vielmehr muss der Ausländer die ihm durch einen langen Aufenthalt gegebene Gelegenheit auch genutzt haben, sich wirtschaftlich und sozial so zu integrieren, dass eine Verfestigung seiner Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eingetreten ist, so dass ihn eine Beendigung des Aufenthalts besonders hart treffen würde (BayVGH, B. v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449 - juris Rz. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2015 - 11 N 126.14

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    Die hiernach zwangsläufig geforderte Prognoseentscheidung setzt deshalb eine Abschätzung auch aufgrund rückschauender Betrachtung voraus, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Ausländer den Lebensunterhalt dauerhaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufbringen kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2015 - OVG 11 N 126.14 - juris Rz. 6).
  • VGH Bayern, 08.12.2006 - 24 CS 06.2260

    D (A), Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fortgeltungsfiktion,

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 4 S 15.480
    Gegen den Verlust der mit der Antragsablehnung vom 22.06.2015 endenden verfahrensrechtlichen Fiktion kann die Antragstellerin vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch nehmen (BayVGH, Beschluss vom 08.12.2006 - 24 CS 06.2260 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht